Qualitätssicherung
Die Wasserversorgung gilt als Lebensmittelbetrieb und stellt somit eine betriebliche Einheit dar, die mit Lebensmittel umgeht, herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, kennzeichnet, anpreist oder abgibt. Als Lebensmittelbetrieb ist der Wasserversorger für die Qualität seines Trinkwassers verantwortlich und muss im Rahmen der Selbstkontrolle belegen, dass er die Gefahren für sein Trinkwasser kennt und beherrscht.
Basierend auf den Grundsätzen des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points) erstellen wir verständliche Pflichtenhefte und Arbeitsprotokolle für Praktiker, die es der Wasserversorgung ermöglichen, eine selbständige und gesetzteskonforme Überwachung der spezifischen Gefahren hinsichtlich einer einwandfreien Trinkwasserqualität vorzunehmen. Denn heute reicht es nicht mehr aus, dass der Brunnenmeister seine Arbeit ordnungsgemäss erledigt, er muss dies auch dokumentieren.